Daten für alle – der transparente Student

Mehr zum Text

von

Datum: 14.4.09

Kategorie: Gesellschaft

Schlagwörter: , ,

Bilderstrecke

Weiterempfehlen




Prüfungsergebnisse hängen an schwarzen Brettern, stehen im Internet oder auf dem Fotohandy. Zusammen mit Matrikelnummern und teilweise sogar Namen sind sie für alle Welt einsehbar. Krankheiten bei Prüfungen müssen der Uni mitgeteilt werden. Die ärztliche Schweigepflicht wird aufgehoben und intime Krankheitsdetails liegen in Aktenordnern der Uni. Wer kann sie einsehen? Wie lange werden sie aufbewahrt? Sind unsere Daten noch geschützt? Viele Studenten machen sich keine Sorgen, doch Datenschützer sehen die Lage kritisch.

von René Marquardt

Bedroht oder behütet? - Foto das

Bedroht oder behütet? - Foto das

„Hey, ich habe gesehen, dass du nur eine vier hast. Dabei war die Klausur doch ganz einfach.“ – Moment mal. Woher weiß mein Kommilitone das? Ach ja, die Notenaushänge. Und woher kennt er meine Matrikelnummer? Die muss ich ihm wohl mal mitgeteilt haben… oder steht sie irgendwo im Internet im Zusammenhang mit meinem Namen?

In der heutigen Zeit fliegen sie nur so herum, die Daten. Sie hängen an schwarzen Brettern oder verbreiten sich munter über das Internet. Geschützt werden sie meist nur vom Daten-Eigentümer selbst. Informative Selbstbestimmung ist das Zauberwort, denn persönliche Daten sind Privatsache. Unsere Universität allerdings braucht viele unserer Daten, um unser Studium verwalten zu können. Sie verwaltet aber nicht nur, sie veröffentlicht auch. Das klassische Beispiel sind Prüfungsergebnisse. Sie werden in Papierform mit Note und Matrikelnummer veröffentlicht. Teilweise sind sie über PDF-Dokumente im Internet einzusehen und damit für die ganze Welt abrufbar. „In Geschichte wurden die Noten sogar mit vollständigen Namen veröffentlicht“, sagt die Studentin Rebecca Z. „Das ist nicht richtig“.

Die Universität Kiel hat reagiert und etabliert vermehrt auch passwortgeschützte Online-Systeme, in denen Noten abgefragt werden können. Ein anderer datenschutzrechtlicher Bereich bleibt von dieser Einsicht allerdings unberührt – der Schutz der Privatsphäre im Krankheitsfall.

Jeder, der bei einer Prüfung schon einmal krank war, dürfte die Situation kennen. Der Arzt entscheidet nicht über eine Prüfungsunfähigkeit. Das macht die Prüfungskommission. Ein typisches Arbeitsunfähigkeits-Attest, ein „Gelber Schein“, wie er in jedem Beruf üblich ist, reicht für Studenten nicht aus. Sie müssen mit speziellen Formularen der Universität zum Arzt gehen. Durch diese Formulare wird der Arzt von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden und muss der Hochschule die Krankheitssymptome detailliert auflisten. Optional soll auch die genaue Bezeichnung der Krankheit angegeben werden. Beim Gelben Schein hingegen muss lediglich angegeben werden, dass der Betroffene für eine bestimmte Zeit nicht arbeitsfähig und somit auch nicht prüfungsfähig ist. Ein Vorgang, der von Datenschützern zunehmend problematisiert wird, so ein Mitarbeiter eines großen Datenschutzzentrums. Der private Raum der Studierenden sei zurzeit in der Diskussion und ein hochsensibles Thema.

„Das greift zu weit in die Privatsphäre ein“, findet auch Pia H. „Jeder Student müsste das Recht haben, Krankheitsdetails für sich zu behalten.“ Tanja L. sieht das ähnlich: „Eine Krankheit geht niemanden was an.“ Die Universität argumentiert, dass mit bestimmten Krankheiten, wie beispielsweise einem gebrochenen linken Arm, immer noch eine Prüfung absolviert werden kann. Laut dem Datenschützer habe oberstgerichtliche Rechtssprechung die Position der Hochschule gestärkt. Die Gerichte urteilten, dass ein Arzt, der einen Studenten krankschreibt, nicht über die Prüfungsunfähigkeit entscheiden kann. Deshalb zieht der jeweilige Prüfungsausschuss die ärztliche Diagnose zu Rate und braucht dafür genaue Angaben. Das ist nachvollziehbar, aber extrem problematisch, wie Studierendenvertreter Benjamin Raschke erklärt: „Bei Studierenden mit Behinderung, die ihre Behinderung vielleicht nicht jedem mitteilen wollen, kann das sehr privat werden“. Er meint damit beispielsweise psychische Behinderungen, chronische Erkrankungen, Geschlechtserkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüche. „Wir brauchen keine Schnüffel-Uni, die sogar die Krankheiten der Studierenden kontrollieren will. Wenn Studierende sich krank melden, dann sollte die Uni ihnen vertrauen.“

Wie ist dieser Konflikt zu lösen? Studenten könnten vor die Gerichte ziehen und ihr Recht auf informative Selbstbestimmung einklagen. Die Datenschützer gehen einen pragmatischeren Weg. Denn die CAU Kiel ist durchaus kooperativ. Teilweise hat sie sich einfach keine Gedanken über bestimmte Datenschutzdetails gemacht. Deshalb mahnen Datenschützer immer wieder mehr Transparenz an: „Je transparenter die Datenverwaltung ist, desto weniger Unsicherheit entsteht und desto weniger wird kritisiert“. Somit muss genau geklärt werden, wo die Akten mit den Krankschreibungsformularen aufbewahrt werden, wer Zugriff hat und wie lange sie aufbewahrt werden. Damit in Zukunft keine Daten in falsche Hände geraten.

Die Veröffentlichung ihrer Prüfungsergebnisse wird von Stundenten selbst allerdings erstaunlich wenig bemängelt: „Das ist doch nicht schlimm, das stört mich nicht”, ist die häufigste Antwort. Könnte diese offene Einstellung zur Transparenz der eigenen Daten eine Folge des modernen Internetzeitalters sein, in dem zahlreiche Informationen im Internet preisgegeben werden? Wenige skeptische Studenten gibt es noch: „Ich sehe das kritisch. Wir haben ein Recht auf Selbstbestimmung über unsere Daten“, betont Julia M. „Noten sind Privatsache – die Uni muss dafür Sorge tragen, dass sie auch privat bleiben“, fordert auch Benjamin Raschke. In dieselbe Kerbe schlagen auch die Datenschützer: „In Zeiten der Fotohandys werden die Notenaushänge fotografiert. Klick! und schon hat man alle Noten gespeichert“. Entscheidend seien auch hier durchschaubare Wege: „Schon bei der Immatrikulation muss genau aufgeklärt werden, wofür vor allem die Matrikelnummer verwendet wird. Sie ist das zentrale Steuerungselement der Uni schlechthin, wie ein PIN-Code.“ Eine Lösung wären passwortgeschützte Online- Systeme. Da die Universität allerdings eine sehr große Einrichtung mit vielfach ungeordneten Strukturen ist, werden diese nur sehr langsam flächendeckend umgesetzt. Bis dahin kann jeder Noten einsehen – vorausgesetzt, die Hochschule hat die Geprüften vorher für gesund erklärt.



0 Kommentare

  1. Eine Efeu-Liga in Deutschland?

  2. Vielen Dank für den interessanten Artikel. Ich habe mich auch schon immer über die in diesem Zusammenhang recht laxe Praxis gewundert.

  3. [...] Bereits seit einiger Zeit wird unter den Studierenden über die neuen Attestformulare diskutiert [...]

  4. Hallo – das auch für uns vom öffentlichen Dienst interessant.Ihr wisst ja wohl,dass wir jetzt mit Zeiterfassungschips umgehen “dürfen”.Wir kommen mit Auto:Chip an die Schranke,Pieps,durch.Wir halten die Magnetkarte an die UB-Parkplatzschranke.Pieps,durch.Wir betreten die UB,Chip an die Uhr.Pieps,durch.Pause ein- und auschippen.Pieps,pieps,2X durch.Nach Hause,nochmal chippen.Pieps,durch. Wenn ich mit dem Rad komme,wie meistens,piepst es es nur 4mal:Ankommen,Pause Anfang+Ende,Feierabend.Und nicht vergessen:Die Campus Card erfasst uns in der Mensa.Oh,es reicht nicht,also aufladen.Evtl. sieht jmd. hinter mir,was ich noch drauf hatte …Bei uns gilt die Campus-Card bis … bei Euch Studis ja nur begrenzt,wie ich das letzthin mitkriegte. Fazit jedenfalls:Wir sind die gläsernen Bediensteten,so wie Ihr die gläsernen Studierenden:Wir haben schlichtweg eine gläserne Universität – rumms! Annelotte Unsöld aus der UB

Sag deine Meinung!