Unabhängige Hochschulzeitung an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Jetzt anmelden zum
Newsletter

Wie das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz euer Auslandssemester beeinflusst – oder auch nicht 

Das neue Wehrdienstgesetz, mittlerweile schon ein gutes halbes Jahr alt, sorgte im April bei jüngeren Generationen abermals für Aufsehen. Die Entdeckung: Männer zwischen 17 und 45 Jahren sind nach Paragraph 3 verpflichtet, bei Auslandsaufenthalten ab drei Monaten die Genehmigung der Bundeswehr einzuholen. Neben den bei Neuabiturienten beliebten Langzeitreisen nach Australien oder Indonesien wäre davon auch ein Auslandssemester betroffen. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius versicherte bereits, dass eine Ausnahme dieser Regelung besteht, solange der Wehrdienst freiwillig bleibt. Auch längere Auslandsreisen müssen demnach aktuell nicht genehmigt werden. Kann Mann also weiterhin unbesorgt sein Auslandssemester planen?

Was sagt das Gesetz?

Bei dem neuen Gesetz handelt es sich nicht um eine Wehrpflicht, sondern eine Modernisierung des Wehrdienstes, der weiterhin auf Freiwilligkeit beruht. Zwar beinhaltet der hier angeführte Paragraph 3 die Genehmigungspflicht längerer Auslandsaufenthalte von Männern, gleichzeitig erlaubt er aber dem Verteidigungsministerium, Ausnahmen dieser Genehmigungspflicht zuzulassen. Laut Boris Pistorius gilt derzeit eine solche Ausnahme. Auch längere Auslandsreisen müssen daher nicht gemeldet werden und gelten pauschal solange als genehmigt, wie der Wehrdienst freiwillig ist. Eine Rückkehr zur unfreiwilligen Wehrpflicht müsste nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums erst im Bundestag beschlossen werden. Auch ein Auslandssemester oder –praktikum muss daher derzeit nicht genehmigt werden. 

Studierende der CAU sind unbesorgt

Die erste Anlaufstelle bei der Planung eines Auslandsaufenthalts während des Studiums ist in der Regel das International Center (IC)der eigenen Universität. Ob Auslandssemester oder –praktikum, hier werden alle Fragen beantwortet und Aufenthalte geplant. Besorgte Studierende hätte es an der CAU bislang aber noch nicht gegeben, was laut IC auch auf das erst kurze Bestehen der Diskussion zurückzuführen sein könnte. Inwiefern sich die Planbarkeit eines Auslandsaufenthalts aufgrund des neuen Wehrdienstgesetzes verändert, könne derzeit nicht gesagt werden. Dies werde sich höchstens im Laufe des Jahres mit Hinblick auf die Bewerbungsfristen für Auslandsaufenthalte im Sommer und Herbst ändern. Bis dahin rät das IC den Studierenden, die Situation weiterhin zu verfolgen, um informiert zu bleiben. Durch die Ausnahme von der Genehmigungspflicht scheint aber, so das IC, eine pragmatische Lösung gefunden worden zu sein. Nach aktuellem Stand steht also weder dem Erasmus-Semester noch dem Auslandspraktikum etwas im Weg. 

Alle Termine und Fristen zur Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt findet ihr auf der Website des International Centers.

Fabienne ist seit 2026 die Chefredakteurin des ALBRECHTs.
Sie ist im WS 24/25 Teil der Redaktion geworden und hat sich vor der Chefredaktion ein Jahr lang um die Website gekümmert. In ihren Artikeln schreibt sie hauptsächlich über gesellschaftspolitische Themen, teilweise aber auch über Hochschulangelegenheiten. Außerdem studiert sie Politikwissenschaft und Anglistik.

Share.
Leave A Reply