Gerechtfertigt wird die Einführung der Verwaltungsgebühr vom Bildungsministerium durch den hohen Verwaltungsaufwand der Universitäten in Schleswig-Holstein. »Die Hochschulen erbringen zurzeit in erheblichem Umfang Verwaltungsleistungen. Diese betreffen nicht Studium und Lehre und wurden bisher trotzdem vom Land subventioniert. Das ändern wir jetzt – und legen die Kosten auf die Studierenden um«, erklärt das Bildungsministerium die Gründe für die Gebühr.
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