An der CAU gibt es ein grundsätzliches Alkoholverbot. Mit der Ausnahme von bestimmten Veranstaltungen dürfen alkohlische Getränke weder gehandelt noch konsumiert werden. So steht es zumindest in der Hausordnung. Unsere Redakteurin Kristin berichtet von zwei Situationen, die in dem Zusammenhang für Verwirrung sorgen und die Ernsthaftigkeit hinter dieser Regelung hinterfragen lassen.
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