Am 29. Januar hat die Christian-Albrechts-Universität in einer Richtlinie ein Verbot von Gesichtsschleiern, den Niqābs, erlassen. Die Begründung dafür bezog sich jedoch nicht auf dessen religiöse Symbolik. Laut der Richtlinie beeinträchtige ein Gesichtsschleier die Kommunikation zwischen Dozierenden und Studierenden so stark, dass eine wissenschaftliche Bildung nicht möglich sei. […] Es scheint, als wäre nicht dieses, vom Präsidium vorgebrachte Argument, Auslöser für das Verbot, sondern als würde es das Unbehagen aufgrund der religiösen Symbolik des Niqābs verschleiern.