In diesem Artikel geht es um tödliche rechte Gewalt. Daher sprechen wir an dieser Stelle eine Triggerwarnung aus.  

Es ist der 18. Januar 1996, zwischen 3:00 Uhr und 3:40 nachts in der Hafenstraße 52 in Lübeck. Es brennt. Das freistehende Haus, welches als Asylbewerberheim diente, war gemeinsam mit seinen Bewohner:innen Opfer eines Brandanschlags geworden. 38 Personen unter den Hausbewohner:innen wurden verletzt, zehn Menschen kamen ums Leben, unter ihnen sieben Kinder und Jugendliche. Bis heute, 23 Jahre nach der Tat, wurden die Schuldigen nicht verurteilt.  

Der Film Tot in Lübeck erzählt die Geschichte dieser Tat. Anhand von Gesprächen mit der Anwältin Gabriele Heinecke, welche für eine Verurteilung der tatverdächtigen Jugendlichen kämpfte, und dem schleswig-holsteinischen Generalstaatsanwalt Gerhard Rex wird das Geschehen rekonstruiert und von zwei Seiten beleuchtet. Der Film positioniert sich dabei ganz klar: Durch Gesangseinlagen und satirische Kommentare des Kabarettisten Dietrich Kittner, welcher als Moritatensänger eine schaurige Ballade singt, wird die Arbeit der Lübecker Staatsanwaltschaft scharf verurteilt und kritisiert, sogar ins Lächerliche gezogen.  

Die Verdächtigen  

Bei den tatverdächtigen Jugendlichen handelte es sich um drei junge Männer aus Grevesmühlen, welche laut Zeugenaussagen bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr am Brandort waren. Einigen von ihnen konnte ein eindeutig rechtsextremistischer Hintergrund nachgewiesen werden – so befand sich im Zimmer eines der Jugendlichen eine Reichskriegsflagge, außerdem fiel er durch ein szenetypisches Aussehen (sog. Skinhead) auf. Die Jugendlichen wurden am Morgen des 18. Januars von der Polizei festgenommen. Bei den Verhören fiel auf, dass sie alle Brandspuren im Gesicht aufwiesen, die laut eines Gerichtsmediziners nicht älter als 24 Stunden sein konnten. Dennoch wurden sie, trotz weiterer Beweise, nicht verurteilt – sie hatten sich Alibis verschafft. So gaben sie an, sich zur Tatzeit an einer Tankstelle befunden zu haben, was der Tankstellenbetreiber auch bestätigte. Erst 2012 kam heraus, dass dieser Betreiber auch Kontakte in die rechtsextreme Szene hatte. Die Jugendlichen wurden dennoch bis heute nicht verurteilt. So sagt der Generalstaatsanwalt Rex: „Der Justiz ist es nicht gelungen, die Wahrheit zu ermitteln. Das liegt aber nach meiner Ansicht nicht an einer Schlampigkeit oder an einer Rechtsblindheit der Justiz, das liegt an den objektiven Umständen. […] Wir haben das menschenmögliche versucht.“  

„Und irgendwann, so in 30 oder 40 Jahren, da kommt dann ein Amateurhistoriker, und der stellt dann fest, dass dieser sagenhafte Brand in der Lübecker Hafenstraße am 18. Januar 1996 auf die überaus starke Sonneneinstrahlung dieses heißen Januartages zurückzuführen gewesen war.”  

(Dietrich Kittner)  

Zwei Tage nach dem Brandanschlag, als die Grevesmühlener gerade aus der Untersuchungshaft kamen, wurde der damals 20 Jahre alte Libanese Safwan E., ein Hausbewohner des Asylbewerberheims, festgenommen. Ein Rettungssanitäter hatte angegeben, dass dieser in seiner Gegenwart die Tat mit den Worten „Wir waren es“ gestanden haben soll – doch auch seine weiteren Zeugenaussagen blieben in der Folge nicht ohne Widersprüche. So wurden jedoch allerhand Bemühungen für Beweise seitens der Lübecker Staatsanwaltschaft unternommen, um Safwan E. als schuldig verurteilen zu können – er habe Benzin an eine Tür gekippt und diese dann angezündet. Später stellte sich heraus, dass diese Tür gar nicht existierte. So verschwanden auch immer wieder Beweismaterialien.  

„Das war der Preis für das Vertrauen, das Deutschland sie gegeben haben.  
Denn wer sich uns als Zufluchtsort erwählt, vor Krieg und Völkermord,  
Zahlt leicht dies mit dem Leben.”  

(Dietrich Kittner) 

Die Opfer  

Zehn Menschen kamen bei dem Brandanschlag ums Leben. Die 27-Jährige Monica Maiamba Bunga und ihre sieben Jahre alte Tochter Nsuzana starben bei dem Versuch, sich durch einen Sprung aus dem dritten Stock des brennenden Hauses zu retten. 

Rabia El Omari (17), Francoise Mokadila Landu (33), Christelle Mokadila Nsimba (8), Legrand Mokadila Mbongo (5), Christine Mokadila (17), Miya Mokadila (14) und Jean-Daniel Mokadila Nkosi (3) starben an den Folgen einer Rauchgasvergiftung.  

Die Todesursache des 27 Jahre alten Sylvio Bruno Comlan Amoussou wurde bis heute nicht umfassend aufgeklärt. Seine Leiche wurde, umwickelt von Draht, im Vorbau des Hauses gefunden; eine Obduktion ergab, dass er nicht durch eine Rauchgasvergiftung gestorben war, sondern laut eines obduzierenden Arztes vermutlich durch äußere Gewalteinwirkungen – er war also bereits vor dem Ausbruch des Feuers tot. Ein Gutachter empfahl, diesem weiter nachzugehen. Der Staatsanwalt sah darin jedoch keine Notwendigkeit.  

Den weiteren 38 Hausbewohner:innen, die zum Teil schwer verletzt wurden und schwerwiegende psychische Belastungen davongetragen haben, wurden von dem damaligen Lübecker Bürgermeister, ohne dessen eigentliche Befugnis, Personaldokumente ausgestellt, sodass diese in ihre Heimatländer zu ihren Angehörigen reisen konnten. Dies war vorher ohne Dokumente nicht möglich. Ihnen allen wurde später ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland genehmigt. Die Hausbewohner:innen beklagten während des Prozesses jedoch eine deutliche Voreingenommenheit der Justiz: „Ihre Namen [die Namen der Grevesmühlener] wurden geschützt. Safwans Name und sein Bild ging durch die Presse. Sie haben ihn schon verurteilt, bevor noch die Anklage erhoben ist. […] Er muss im Gefängnis bleiben, weil kein Deutscher der Täter sein soll. […] Das Wort der Ausländer ist nichts wert.“  

Tot in Lübeck  

Der Dokumentarfilm aus dem Jahr 2003, welcher im Schwarz-Weiß-Stil gehalten ist und von den Filmemacherinnen Katharina Geinitz und Lottie Marsau produziert wurde, greift diese Ereignisse auf, ordnet sie ein und kritisiert sie. Durch den minimalistischen Stil der sich abwechselnden Interviews zwischen dem Generalstaatsanwalt Rex und der Anwältin Heinecke gewinnt das Ereignis an Eindrücklichkeit, die Zweideutigkeit des Prozesses steht im Vordergrund.  

Der Film ist allen zu empfehlen, die mehr über die Tragweite dieses Prozesses erfahren möchten. Zu sehen gibt es den Film auf Vimeo, ausleihbar für 2,99 Euro. 

Einer der Grevesmühlener Jugendlichen gestand die Tat 1998. Generalstaatsanwalt Rex: „Die Wahrheit, die kennt Gott allein.“  

Aus Respekt- und Pietätsgründen den Opfern gegenüber verzichten wir an dieser Stelle auf eine Punktevergabe in Form der Kinokatzen-Punkte. 

Autor*in

Nadine ist 22 Jahre alt und studiert Germanistik und Medienwissenschaft im Master an der CAU. Seit Oktober 2018 ist sie Teil der Albrecht-Redaktion und hat vom Sommersemester 2019 bis Sommersemester 2020 das Kulturressort geleitet. Nun kümmert sie sich um die Social Media-Präsenz, schreibt aber auch noch fleißig Artikel.

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