„Dieses Video ist aufgrund des Urheberrechtsanspruchs (…) nicht mehr verfügbar. Das tut uns Leid.“
Mittlerweile taucht dieser Spruch überall und in zahlreichen Variationen in der Netzwelt auf, wenn man ein Musikstück anhören oder einen Film ansehen möchte. Urheber dessen ist die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ (GEMA). Der ursprüngliche Gedanke ist sehr löblich: Künstler und ihre Werke sollen rechtlich vor unbefugter Benutzung und Vervielfältigung geschützt und für ihre Arbeit angemessen vergütet werden. Das muss sein, denn anders gäbe es keine sich ständig weiter entwickelnde Kultur, denn wie würden Künstler überleben, wenn sie immer alles umsonst machen? Und wie ärgerlich ist es, wenn man einen guten Einfall hat und dann viel Arbeit hineinsteckt, kurze Zeit später weiß – dank Internet – die ganze Welt Bescheid und alle ziehen den Nutzen daraus. Wer der Schöpfer war und ob er dafür anständig entlohnt wird, ist den meisten egal. Dies zu bewachen und zu regeln hat sich die GEMA zur Aufgabe gemacht. Doch auch sie will profitieren, und dabei wird manchmal etwas zu offensichtlich über die Stränge geschlagen. Die Entfernung von Videos aus dem Internet zu veranlassen, ist eins. Aber mit der Gebührenreform, die im Frühling dieses Jahres erschien, lehnt sich die Gesellschaft ein bisschen zu weit aus dem Fenster. Sie soll die Tarife für „Musikveranstaltungen“ neu regeln und transparenter machen. Dabei würden kleinere Clubs entlastet und nur die Großen müssten mehr zahlen.
In Echt sieht die Reform folgendermaßen aus: Mithilfe eines Koeffizienten, den sich die GEMA ausgedacht hat, steigt die Gebühr pro Euro Eintritt und mit wachsender Clubgröße. Das heißt, dass der Tarif pro hundert m² Gesamtfläche und pro Euro Eintritt steigt. Die tatsächliche Auslastung des Clubs wird vernachlässigt und besonders kleine Clubs leiden darunter, dass die Flächen„berechnung“ in hundert m² Schritten erfolgt. Dauert die Veranstaltung länger als fünf Stunden, gibt es einen zusätzlichen Aufschlag von 50 Prozent, der sich alle drei Stunden um weitere 50 Prozent erhöht. 10 Prozent vom Gesamtabend will die GEMA haben.
Unterm Strich erhöhen sich die Abgaben so fast überall um 600 bis 1200 Prozent. Für Orte wie die Traum GmbH in Kiel bedeutet diese Rechnung, dass die jährliche Gebühr um sage und schreibe 53 000 Euro steigt.

Das heißt also, dass die Eintrittspreise in Zukunft drastisch erhöht werden (was wiederum erhöhte Gebühren zur Folge hätte), oder die Läden schließen müssen. Und es lässt durchblicken, dass die GEMA-Leute wenig Ahnung von der Umsatzverteilung einer Tanznacht haben, denn so verstaubt wie ihr ausgeschriebener Name, ist der Urheberschutzapparat im Inneren: Lauter Büromenschen, die einen Club höchstens von außen gesehen haben und daher der Meinung sind, der meiste Umsatz werde an der Tür gemacht. So erklärt sich auch der Vorschlag, der DJ könnten doch vor Partybeginn eine Setliste erstellen, diese würde dann auf lizensierte Stücke kontrolliert werden, denn nur auf GEMA-pflichtige Ware könne Gebühr erhoben werden. Unter lizensierter Musik vermutet die GEMA prinzipiell erstmal alles, was in der Öffentlichkeit gespielt wird, es sei denn, man widerlegt diese Vermutung mit Beweisen. Wehren kann man sich auch kaum dagegen, denn um ein „ordentliches Mitglied“ sein zu dürfen, muss ein jährlicher Umsatz von 30 000 Euro gewährleistet sein. Folglich haben kleine Künstler und kleine Clubs kaum ein Chance, sich durchzusetzen.
Künstler müssen Geld verdienen für ihr Schaffen, das ist selbstverständlich. Und dafür muss es jemanden geben, der aufpasst, denn freiwillig zahlen die Wenigsten. Aber die Reform möchte noch einmal gründlich überarbeitet werden, denn so wird es eher Ärger als Gerechtigkeit geben.
Wir wollen hoffen, dass es sich bei der Reform um einen netten Versuch handelt, welcher bald wieder zurückgenommen wird. Um dem noch Ausdruck zu verleihen, rufen wir auch mit zur Demo am 27. Oktober auf und freuen uns auf zahlreiches Erscheinen!

Autor*in

Mia ist seit Ende 2011 Chefin der Bildredaktion.

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