Vor 17 Jahren wurde §175 aus dem deutschen Strafgesetzbuch gestrichen. Dieser Paragraph stellte jegliche sexuellen Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. In der Zeit des Nationalsozialismus starben über 5.000 Männer mit rosa Winkel auf der Brust in den Konzentrationslagern, heute besetzen Schwule und Lesben hohe politische Ämter. Der Weg zur Gleichberechtigung ist allerdings noch sehr lang, Homophobie sowie Diskriminierung von Homosexuellen ist noch immer alltäglich.
Eines der größten Probleme von jungen Homosexuellen ist das Coming-Out, denn die Angst vor negativen Reaktionen aus dem Umfeld ist groß, gerade für diejenigen, die aus konservativen Familien stammen. „Schwul“ bzw. „Schwuchtel“ gehören zu den beliebtesten Schimpfwörtern unter Jugendlichen, die homophobe Atmosphäre auf den Schulhöfen erschwert das Coming-Out und belastet auch bereits geoutete Schwule und Lesben. Die Suizidversuchsrate ist – nicht zuletzt auf Grund von Mobbing – besonders hoch.
Maria T., Studentin an der Christian-Albrechts-Universität, erzählt von ihren Erfahrungen: „Ich habe mich vor meiner Familie nie geoutet, da sie häufiger abfällige Bemerkungen über Homosexuelle gemacht haben und ich mich deshalb vor ihrer Reaktion fürchte.“ Mit ihren Freunden spreche sie offen über ihre sexuelle Orientierung. Es sei befreiend gewesen, sich nach dem Outing nicht mehr verstecken zu müssen. Auch seien die Studenten an der Universität offener und toleranter als die ehemaligen Mitschüler am Gymnasium. „Inzwischen mach ich mir keine Gedanken mehr darüber, ob ich so respektiert werde, wie ich bin, sondern darüber, ob ich überhaupt jemals eine Familie haben werde“, so Maria. Denn im Familien- und Eherecht sind homosexuelle und heterosexuelle Paare in Deutschland nicht gleichgestellt. Eine amtliche Eheschließung zweier Frauen oder zweier Männer ist bis heute unmöglich. Es besteht lediglich die Möglichkeit eine, sogenannte „eingetragene Lebenspartnerschaft“, einzugehen. In Kanada, Südafrika oder den USA ist eine gleichgeschlechtliche Ehe dagegen inzwischen möglich. Die Unterschiede zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft finden sich zum einen auf rechtlicher Ebene: Lebenspartnerschaften sind nicht wie herkömmliche Ehen im Grundgesetz verankert und stehen nicht im Schutze der staatlichen Ordnung. Ebenso ist die gemeinsame Adoption eines Kindes nicht erlaubt, nur Einzelpersonen dürfen adoptieren. Daraus ergibt sich, dass der andere Partner in dem Fall nicht als Elternteil eingetragen wird oder nur eingeschränktes Sorgerecht erhalten kann. Andererseits hätte die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare einen großen symbolischen Charakter: Im Falle einer „Homo-Ehe“ hätten Homosexuelle die gleichen Rechte wie Heterosexuelle, während dies mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz noch nicht der Fall ist. Des weiteren fordern Homo-Aktivisten seit geraumer Zeit eine Erweiterung des Artikels 3 des Grundgesetzes: Dieser besagt im dritten Abschnitt, dass niemand auf Grund des Geschlechts, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens, der religiösen und politischen Anschauungen oder auf Grund von Behinderungen diskriminiert werden dürfe. Mit der Ergänzung des Punktes „sexuelle Orientierung“ könnte Homophobie eindeutig für illegal erklärt werden.
Doch die Benachteiligung Homosexueller im Gesetz geht noch weiter. Ein aktuelles Beispiel stellt das Thema Blutspende dar. Schwule Männer werden von der Spende ausgeschlossen, da sie – zusammen mit Prostituierten, Drogenabhängigen, Häftlingen und Personen mit häufig wechselnden Sexualpartnern – als Risikogruppe des HI-Virus gelten. Zurückzuführen ist diese Regelung auf die Zeit des HIV-Ausbruchs: Damals wurden viele Empfänger durch Blutkonserven mit dem Immunschwächevirus angesteckt. Um ein Übertragungsrisiko so gering wie möglich zu halten, werden alle Gruppen mit erhöhter Ansteckungsgefahr von der Spende ausgeschlossen. Mittlerweile gibt es zuverlässige Tests, welche den gefährlichen Virus nachweisen können, allerdings ist HIV gerade in den ersten Wochen nach einer Ansteckung noch nicht nachweisbar, da die für den Test benötigten Antikörper erst einige Zeit nach einer Infektion gebildet werden. Dennoch erscheint ein striktes Verbot überholt, ein seit Jahren monogam lebendes Schwules Paar beispielsweise stellt keine größere Gefahr dar als ein alleinstehender Heterosexueller. Eine Sprecherin des Deutschen Roten Kreuz antwortet: „Wir wollen niemanden diskriminieren, aber wir haben unsere Vorgaben, und es ist zur Sicherheit aller“ und somit entledigt sich das DRK seiner Verantwortung für diese Regelung, festgelegt wird sie nämlich von der Landesärztekammer.
Bisher wurde nur eine Änderung in den letzten Jahren vollzogen, welche einer Diskriminierung vorbeugen soll: Die Gruppe „Schwule“ wird in dieser Form nicht mehr von offizieller Seite aufgelistet, stattdessen wird der entschärfte Term „Männer, die Sex mit Männern haben“ (MSM) verwendet. MSM umschließt nicht nur sexuell aktive homosexuelle Männer, sondern auch bi- oder heterosexuelle Männer, die bereits Geschlechtsverkehr mit anderen Männern hatten. So soll der Eindruck umgangen werden, dass Schwule nur wegen ihrer sexuellen Orientierung ausgeschlossen werden. Die Regelung erscheint zunächst nachvollziehbar, denn die Gesundheit der Empfänger sollte primär im Vordergrund stehen. Einige jüngere Beispiele stellen allerdings den Sinn des Verbots in Frage. Vor zwei Jahren starb die Mutter eines schottischen Studenten an einer Infektion im Gehirn. Ihrem Sohn, dessen Blut für eine lebensrettende Transfusion kompatibel war, wurde die Spende auf Grund seiner Homosexualität untersagt. Ein weiteres Beispiel: Einem heterosexuellen Amerikaner wurde im Sommer dieses Jahres die Blutspende verwehrt, da sein Äußeres den Mitarbeitern der Blutbank zu schwul erschien.
In einigen europäischen Ländern wurde das Verbot, dass Schwulen das Blutspenden untersagt, bereits aufgehoben, so zum Beispiel in Spanien. Dort wird nicht mehr nach der sexuellen Orientierung, sondern nur noch nach häufig wechselnden Sexualpartnern gefragt. In Italien stieg nach Aufhebung des Verbots die Anzahl der Blutspenden um 20% gegenüber dem Vorjahr. In Großbritannien wurde vor einigen Monaten das Verbot gelockert: Schwule dürfen nun spenden – vorausgesetzt, sie haben ein Jahr vor der Spende zölibatär gelebt.
Vieles hat sich getan, nicht nur rechtlich. Auch die gesellschaftliche Toleranz steigt stetig. Doch bis hetero- und homosexuelle Bürger die gleichen Rechte genießen dürfen, wird wohl noch einige Zeit vergehen.
Foto: manwalk / pixelio.de
Dennis studiert Deutsch, Englisch und Russisch an der Uni Kiel. Seit 2011 ist er Teil der Redaktion. Bis zum Wintersemester 2013/14 war er für das Layout der Print-Ausgabe verantwortlich. Von Anfang 2012 bis Mai 2015 war er Chefredakteur für den Online-Bereich.
Ein Kommentar
Interessanter Artikel zum Thema vor kurzem in der Südddeutschen erschienen: http://www.sueddeutsche.de/leben/adoption-in-homo-partnerschaften-mit-der-liebe-zweier-muetter-1.1484625