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AKW-Betreiber ziehen sich aus der Verantwortung

Im Atomgesetz ist festgeschrieben, dass Atomkraftwerk-Betreiber ganz nach dem Verursacherprinzip für den Rückbau und die Endlagerung von Betriebsstätten und Strahlenmüll verantwortlich sind und dafür vorzusorgen haben. Nun, da diese Vorhaben näher rücken, wehren sich die Verantwortlichen jedoch mit allen Mitteln.

Fokushima war der Eröffnungsknall der deutschen Energiewende. Seitdem ist die Stromversorgung durch regenerative Energien deutlich vorangetrieben worden. Das Ziel, sämtliche Atomkraftwerke in Deutschland bis 2022 abzuschalten, rückt näher und mit ihm die Investitionen in den Abbau und die Endlagerung der AKWs und ihrer strahlenden Nebenprodukte. Laut Atomrecht sollten Betreiber, wie beispielsweise RWE, E.on oder EnBW, für diese Vorhaben ausreichend vorgesorgt haben. Die Rückstellungen der Stromversorger belaufen sich derzeit auf knapp 36 Milliarden Euro. Ein Wert, der sich jedoch auf diffuse und risikobehaftete Anlagen und Unternehmensbeteiligungen aufsplittert und selbst von Experten nicht als ausreichend für die notwendig bevorstehenden Vorhaben bewertet werden kann.

Ob dieses Kuckucksei Mama zum strahlen bringt? Zeichnung: ak
Ob dieses Kuckucksei Mama zum strahlen bringt? Zeichnung: ak

Bisherige Erfahrungen mit Zwischen- und Endlagerungen zeigen, dass ein wesentlicher Anstieg der kalkulierten Kosten nicht unwahrscheinlich ist. Das mag der Grund dafür sein, dass die Atomriesen die Verantwortung für die Finanzierung nun auf Staat und Steuerzahler übertragen wollen. Ihr Vorschlag: die Einrichtung einer staatlich-rechtlichen Stiftung, in die von ihrer Seite lediglich die bisherigen Rücklagerungen eingehen. Auch der weitere Betrieb bis zur Stilllegung soll in die Hand des Staates fallen. Für Mehrkosten und Risikozahlungen würde damit die Allgemeinheit aufkommen müssen. Allerdings hat diese 2011 auch die schnellstmögliche Abschaltung der Betriebsstätten gefordert.

Die Gewinne, die die Konzerne durch Investitionen der steuerfreien Rückstellungen in Aktien erzielen konnten, bleiben bei diesem Vorschlag jedoch unangetastet bei den Betreiben. Als unverschämt wertet daher unter anderem der Schleswig-Holsteinische Umweltminister Robert Habeck (Grüne) den Vorschlag einer solchen Einigung. Ein Fondmodell, bei dem der Staat die Rücklagerungen sichern könnte, die Verantwortung jedoch bei den AKW-Betreibern haften bliebe, wäre als Alternative zu der vorgeschlagenen Stiftung denkbar.

Mitglieder von CDU und CSU zeigen sich hingegen kompromissbereiter. Sie reizt vielleicht das Angebot der Stromversorger, laufende Klagen gegen die Regierung, dessen Schadensersatzforderungen sich bislang auf rund zehn Milliarden Euro belaufen, fallen zu lassen, wenn sie dafür aus der Verantwortung für ihre Hinterlassenschaften genommen würden. Um eine Einigung wird die Regierung mit den Stromversorgern verhandeln müssen. Das Kapital für den Atomrückbau muss jedenfalls gesichert werden. Die Vorstellungen über die Mittel der Aufstockungen des Vorsorgebetrags klaffen zurzeit jedoch nicht nur in unterschiedlichen Parteien, sondern auch bei AKW-Betreibern und Umweltorganisationen auseinander.

Anika ist seit dem Sommersemester 2013 Teil der Redaktion. Sie studiert Politikwissenschaften und Soziologie.

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