Die Anzahl der Organspenden steigt, dennoch mangelt es in Deutschland an Organspenden. Jährlich sterben etwa 1 000 Menschen, weil sie nicht rechtzeitig eine Leber oder Niere erhalten. Die Wartelisten sind lang, oft müssen Empfänger viele Jahre auf ein rettendes Organ warten. Doch woran liegt die geringe Anzahl an Spenderorganen? Und wer entscheidet darüber, ob und welche Organe gespendet werden?

Voraussetzung für die Transplantation eines Organs ist der festgestellte Hirntod jeder Patientin und jedes Patienten. Rund 400 000 Menschen sterben jedes Jahr in deutschen Krankenhäusern. Allerdings tritt in den meisten Fällen der Herzstillstand vor dem Hirntod ein, die Funktionsfähigkeit der Organe kann dann nicht mehr gewährleistet werden. Bei lediglich einem Prozent aller Verstorbenen ist die Transplantation von Organen möglich. Eine weitere Voraussetzung ist die Zustimmung der oder des Verstorbenen in eine Organ-beziehungsweise Gewebespende. Liegt diese nicht vor, entscheiden die Hinterbliebenen nach bestem Willen des Toten. Für die Familie stellt diese Entscheidung, die sie in ihrer Trauer zu bewältigen haben, eine große Zumutung dar. Eine Möglichkeit, wie jeder einzelne persönlich im Falle des Todes über seine Organe bestimmen und seinen Angehörigen diese Last abnehmen kann, ist der Organspendeausweis. Auf diesem kann gewählt werden, ob man für oder gegen die Entnahme von Organen und Gewebe ist. Ebenso können einzelne Organe auf Wunsch von der Entnahme ausgeschlossen werden. Der von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) angebotene Ausweis ist in Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäusern sowie im Internet als Download kostenlos erhältlich. Der Organspendeausweis ist kein amtliches Formular. Das bedeutet, dass Zustimmung oder Ablehnung auch auf einem Blatt Papier festgehalten werden können. Es bedeutet weiterhin, dass Organspender nicht registriert werden. Jeder Mensch, unabhängig vom Alter, ist potenziell dazu in der Lage, im Todesfall seine Organe zu spenden, sofern diese gesund sind, eine medizinische Voruntersuchung ist nicht nötig.

Die Befürchtungen, der Patient sei bei der Entnahme der Organe noch nicht tot oder die Angst, dass Ärzte das Leben des Patienten nicht mehr retten möchten, sobald offen wird, dass dieser Organspender ist, sind falsch. Zwei Ärzte müssen unabhängig voneinander den sicheren Hirntod feststellen. Erst dann wird überprüft, ob die verstorbene Person eine Zustimmung zur Entnahme von Organen und Gewebe besitzt.  Der wichtigste Punkt, den der Spendeausweis erfüllt, ist die Tatsache, dass jeder persönlich eine Entscheidung mit dem Ausfüllen des Kärtchens trifft. Ob für oder wider spielt dabei zunächst eine untergeordnete Rolle. Wichtig ist, dass die Entscheidung selbst getroffen und der eigene Wille umgesetzt wird.

Dennis studiert Deutsch, Englisch und Russisch an der Uni Kiel. Seit 2011 ist er Teil der Redaktion. Bis zum Wintersemester 2013/14 war er für das Layout der Print-Ausgabe verantwortlich. Von Anfang 2012 bis Mai 2015 war er Chefredakteur für den Online-Bereich.

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