Die lange Reise des Selbstbestimmungsgesetzes

Die Freude Vieler war groß, als mit dem letzten Regierungswechsel auch erste Hinweise auf das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) aufkamen. Sie sollten die 2011 außer Kraft getretenen und stark kritisierten Transsexuellen-Gesetze ablösen. Was folgte, war jedoch erst einmal lange Zeit der Stille seitens der Regierung. Seit April dieses Jahres gibt es nun einen ersten Entwurf, wie eine offizielle Namens- und Geschlechtseintragsänderung auf dem Amt bald funktionieren könnte. 

Zunächst die gute Nachricht: Das Selbstbestimmungsgesetz kommt und wird vielen das Leben erheblich erleichtern. Laut des Entwurfes soll es Trans*-, Nicht-binären- und Intersex-Personen in Zukunft wesentlich einfacher gemacht werden, auf offiziellen Dokumenten ihren echten Namen und das korrekte Geschlecht stehen zu haben. Dafür soll ein einfacher Gang zum Amt und ein Erklärungsschreiben mit Eigenversicherung genügen. Zeitintensive und invasive psychologische und medizinische Gutachten sowie kostspielige Gerichtsverfahren, wie sie bislang gefordert wurden, wären dann nicht mehr nötig. Dadurch verkürzt sich auch die Dauer des gesamten Prozesses von teilweise mehreren Jahren Therapie, Verfahren und Wartezeit auf insgesamt drei Monate vom Antrag bis zur Änderung. Der Name und Geschlechtseintrag können dann allerdings für ein Jahr nicht erneut geändert werden. Damit soll sichergestellt Diewerden, dass Personen sich der Ernsthaftigkeit dieses Schrittes bewusst sind und keine übereilten Entscheidungen treffen.  

So weit, so gut. 

Leider finden sich im metaphorischen Kleingedruckten des Entwurfes einige Abstriche, Verweise und Einschränkungen, die der ersten Freude doch schnell einen Dämpfer verpassen. So wird das SBGG beispielsweise laut Bund „die Autonomie des Sports nicht antasten”. Das heißt, es ist Vereinen und Zusammenschlüssen selbst überlassen, wen sie von ihren Sportveranstaltungen und Wettkämpfen ausschließen und wen nicht, unabhängig vom Geschlechtseintrag. Auch in der Frage nach einer Regelung im Schulsport gibt die Bundesregierung die Verantwortung an andere ab. Hierbei geht es hauptsächlich um die Frage der Leistungsbewertung und ob Schüler*innen lediglich nach den Parametern ihres Geschlechtseintrages bewertet werden können oder sollten. In diesem Fall sei es Sache der Länder, Regelungen zu finden. Kritisch, wenn viele Länder, und insbesondere deren Kultusministerien, bereits ohnehin überlastet sind und auch nicht alle Landesregierungen dem Selbstbestimmungsgesetz positiv gestimmt sind. Die gleiche Problematik besteht im Übrigen auch für die Strafvollzugsregelung. Auch für diese sollen die Länder selbst verantwortlich bleiben.  

Die größte Enttäuschung ist jedoch der Umgang mit dem privaten Hausrecht. Es ist gut und wichtig, dass dieses existiert, insbesondere wenn von ihm Gebrauch gemacht wird, um die Sicherheit und Intimsphäre anderer zu schützen. Nichtsdestotrotz, wird das Hausrecht zu häufig als Ausrede benutzt, um anderen aufgrund ihrer Geschlechtsidentifikation Zutritt zu beispielsweise Toiletten zu verwehren. Das SBGG ändert daran nichts. Eine, zumindest kleine, positive Überraschung lässt sich jedoch auch im Kleingedruckten finden. Zwar hat das Selbstbestimmungsgesetz keinen direkten Einfluss auf das Abstammungsrecht, jedoch soll, bis dessen Reform beschlossen wird, zusätzlich zu „Mutter” und „Vater” auch die Option „Elternteil” für Nichtbinäre und Intersexpersonen auf Abstammungspapieren, wie zum Beispiel Geburtsurkunden, zur Verfügung stehen.  

Und wieder heißt es Abwarten  

Alles in allem bleibt es dabei: Das Gesetz kommt, in welcher Form auch immer. Das Grundziel ist erreicht und vielen Menschen in Deutschland kann und wird es das Leben erheblich vereinfachen. Nicht alles ist perfekt und das wird es wohl auch nie ganz werden, dazu haben einfach zu viele Menschen zu viele verschiedene Hoffnungen für das SBGG. Und noch sind die Einzelheiten ohnehin nicht in trockenen Tüchern. Zunächst muss das Kabinett den Entwurf diesen Sommer beschließen und die Länder- und Verbändeanhörung stattfinden. Erst dann kann der Entwurf dem Bundestag zum endgültigen Beschluss vorgelegt werden. Ob das nun bis Ende des Jahres geschehen oder noch drei Jahre dauern wird, dazu kann die Bundesregierung nichts sagen. 

Autor*in

Janne ist seit 2019 Teil der Albrecht-Redaktion, zunächst als Leitung des Kulturresorts und Social Media, dann bis Anfang 2024 für ein Jahr als stellvertretende Chefredaktion.

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Ein Kommentar

  1. justiziabelle on

    „Alles in allem bleibt es dabei: Das Gesetz kommt“
    Ich wünschte ich könnte diesen Optimismus teilen. =(
    In meinem Bekanntenkreis machen wir schon „Witze“ ala
    „Was bekommen wir eher? Ein SBGG oder eine Nazi-Regierung.“
    Und die meisten tippen aufs letztere.

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